Hinweise zur Altöl- und Batterieentsorgung
Rücknahme von gebrauchtem Altöl
Gemäß der Altölverordnung (AltölV) sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen:
- Verbrennungsmotorenöle
- Getriebeöle
- Ölfilter
- beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle
Rücknahmemenge
Die Rücknahme erfolgt in der Menge, die der bei uns erworbenen Frischölmenge entspricht (z. B. bei Kauf von 4 Litern Motoröl – Rücknahme von bis zu 4 Litern Altöl).
Rückgabe vor Ort
Die Rückgabe ist während unserer Öffnungszeiten an folgender Adresse möglich:
BEROTEC GmbH
Gewerbestr. 13
75057 Kürnbach
Deutschland
Bitte bringe das Altöl in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern mit. Alternativ kannst du das Altöl auch bei einer kommunalen Sammelstelle in deiner Nähe abgeben.
Wichtiger Hinweis
Altöl ist als Gefahrgut eingestuft. Ein Versand per Post oder Paketdienst ist daher nicht zulässig.
Rücknahme und Entsorgung von Starterbatterien
Als Verkäufer von Motorrad-Starterbatterien sind wir nach dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) verpflichtet, gebrauchte Starterbatterien unentgeltlich zurückzunehmen, soweit wir solche Batterien als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Diese Rücknahme ist kostenlos und unabhängig davon, ob du die Batterie bei uns gekauft hast.
Starterbatterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden – du bist gesetzlich verpflichtet, sie ordnungsgemäß zurückzugeben.
Batteriepfand
Beim Kauf einer neuen Starterbatterie erheben wir ein gesetzliches Pfand in Höhe von 7,50 Euro inklusive Umsatzsteuer, sofern uns nicht zum Zeitpunkt des Kaufs eine gebrauchte Starterbatterie zurückgegeben wird.
Pfanderstattung und Rückgabewege
Ein von uns erhobenes Pfand erstatten wir dir auf einem der folgenden Wege:
- Rückgabe direkt bei uns: Gibst du die gebrauchte Starterbatterie während unserer Öffnungszeiten bei uns ab, erstatten wir dir das Pfand unmittelbar.
- Rückgabe bei einem anderen Händler: Du kannst die Batterie auch bei einem anderen Händler oder Betrieb abgeben, der Starterbatterien vertreibt oder zurücknimmt. Lass dir die Rückgabe dort schriftlich oder elektronisch bestätigen (Rückgabenachweis) und reiche uns diesen Nachweis ein – wir erstatten dir dann das Pfand.
Wichtig: Erstattet wird nur ein von uns selbst erhobenes Pfand. Der Rückgabenachweis darf zu dem Zeitpunkt, an dem du ihn bei uns einreichst, nicht älter als zwei Wochen sein. Ein später vorgelegter Nachweis erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Pfanderstattung nicht mehr.
Bei einer kommunalen Sammelstelle (Wertstoff- oder Recyclinghof) kannst du gebrauchte Starterbatterien ebenfalls kostenlos abgeben. Eine Pfanderstattung ist dort in der Regel nicht möglich – hierfür benötigst du einen Rückgabenachweis wie unter Punkt 2 beschrieben.
Rückgabe vor Ort
Die Rückgabe gebrauchter Starterbatterien ist während unserer Öffnungszeiten an folgender Adresse möglich:
BEROTEC GmbH
Gewerbestr. 13
75057 Kürnbach
Deutschland
Kein Versand von Altbatterien
Gebrauchte Starterbatterien dürfen nicht per Post oder Paketdienst an uns versandt werden. Starterbatterien gelten als Gefahrgut; ein Versand ist nur unter strengen Gefahrgutvorschriften und speziellen Transportbedingungen zulässig.
Kennzeichnung
Starterbatterien sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Batterien, die bestimmte Schadstoffe enthalten, sind zusätzlich mit den chemischen Zeichen Pb (Blei), Cd (Cadmium) oder Hg (Quecksilber) versehen.
Bei Fragen zur Rückgabe von Altöl oder Batterien sowie zur Erstattung des Batteriepfands erreichst du uns über unser Kontaktformular.